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dbr Con­sul­ting ist ein spe­zia­li­sier­tes Bera­tungs­un­ter­neh­men für digi­ta­le Zugäng­lich­keit – mit Schwer­punkt auf öffent­li­chen Stel­len und Ver­bän­den. Unser Team ver­bin­det lang­jäh­ri­ge Erfah­rung in Ver­ga­be­recht, tech­ni­scher Umset­zung und dem regu­la­to­ri­schen Umfeld digi­ta­ler Zugäng­lich­keit. Die­se Kom­bi­na­ti­on ist sel­ten – und für unse­re Kun­den entscheidend.

War­um dbr Consulting?

Vie­le Orga­ni­sa­tio­nen ken­nen die Anfor­de­run­gen – aber nicht den Weg von der Norm zur geleb­ten Pra­xis. Genau die­se Lücke schlie­ßen wir.

Wir arbei­ten nicht mit Stan­dard­lö­sun­gen. Wir ana­ly­sie­ren Ihren kon­kre­ten Kon­text, benen­nen kla­ren Hand­lungs­be­darf und lie­fern Ergeb­nis­se, die direkt ein­setz­bar sind: Vor­la­gen, Check­lis­ten, Pro­zess­be­schrei­bun­gen, Bewertungsmaßstäbe.

Unser Anspruch ist es, digi­ta­le Zugäng­lich­keit nicht als büro­kra­ti­sche Pflicht zu behan­deln, son­dern als Qua­li­täts­merk­mal – für Ihre digi­ta­le Infra­struk­tur und für die Men­schen, die sie nutzen.

Spre­chen Sie uns an – unver­bind­lich und ohne Umwe­ge. info@dbr-consulting.de

Unse­re Dienstleistungen

Die Anfor­de­run­gen aus BFSG, den Behin­der­ten­gleich­stel­lungs­ge­set­zen des Bun­des und der Län­der sowie der BITV 2.0 sind kom­plex und berüh­ren vie­le Berei­che einer Orga­ni­sa­ti­on gleich­zei­tig: Ein­kauf, IT, Kom­mu­ni­ka­ti­on, Recht. Hin­zu kom­men tech­ni­sche Nor­men wie die EN 301 549, die kon­kre­ti­sie­ren, wie zugäng­li­che digi­ta­le Pro­duk­te beschaf­fen sein müssen.

Wir hel­fen Ihnen, in die­sem Geflecht den Über­blick zu behal­ten: Was gilt für Ihre Orga­ni­sa­ti­on? Was ist prio­ri­tär? Und wie lässt sich das mit ver­tret­ba­rem Auf­wand umsetzen?

Geschäfts­füh­rung

Porträtfoto von Susanne Baumer. Zu sehen ist eine Frau mittleren Alters mit schulterlangem, glattem blondem Haar und blauen Augen. Sie trägt ein dunkelblaues, fast schwarzes Oberteil sowie eine dezente, dreilagige Silberkette. Sie lächelt offen und herzlich in die Kamera.

Susan­ne Baumer

Grün­de­rin und Geschäftsführerin

„Zugäng­lich­keit ist kein Pro­jekt, das man abschließt – sie ist ein Pro­zess, den man gestaltet.”

Susan­ne Bau­mer grün­de­te dbr Con­sul­ting aus einer Über­zeu­gung her­aus: dass öffent­li­che Stel­len und Ver­bän­de einen Part­ner brau­chen, der die tech­ni­schen, orga­ni­sa­to­ri­schen und regu­la­to­ri­schen Dimen­sio­nen digi­ta­ler Zugäng­lich­keit glei­cher­ma­ßen versteht.

Sie ist zer­ti­fi­zier­te Bera­te­rin für digi­ta­le Bar­rie­re­frei­heit (IAAP CPACC) und bringt 30 Jah­re Erfah­rung in Fach- und Füh­rungs­po­si­tio­nen mit – als IT-​Trainerin, in der Kom­mu­ni­ka­ti­on von Forschungs- und Tech­no­lo­gie­the­men und in der prak­ti­schen Umset­zung von Zugänglichkeitsanforderungen.

Ihr Bera­tungs­an­satz ver­bin­det tech­ni­sches Ver­ständ­nis mit stra­te­gi­scher Per­spek­ti­ve. Sie ent­wi­ckelt Lösun­gen, die in der Pra­xis funk­tio­nie­ren: von der Aus­schrei­bungs­be­glei­tung über die Ein­füh­rung von Rei­fe­grad­mo­del­len bis zur dau­er­haf­ten Ver­an­ke­rung in inter­nen Prozessen.

LinkedIn-​Profil Susan­ne Baumer

Porträtfoto von Dr. Stefan Breuer. Zu sehen ist ein Mann mittleren Alters mit einer Glatze und einer schmalen, randlosen Brille. Er trägt ein hellbraunes Tweed-Sakko über einem dunkelgrauen Pullover und einem hellblauen Hemd mit dezenten Mustern. Er lächelt ruhig und freundlich in die Kamera.

Dr. Ste­fan Breuer

Grün­der und Geschäftsführer

„Digi­ta­le Bar­rie­re­frei­heit ist auch eine Compliance-​Anforderung und ermög­licht gleich­be­rech­tig­te Teilhabe.”

Als Rechts­an­walt ver­steht Dr. Breu­er digi­ta­le Bar­rie­re­frei­heit als Compliance-​Thema mit gesell­schaft­li­chem Mehr­wert. Er grün­de­te die dbr Con­sul­ting damit öffent­li­che Stel­len, E‑Commerce-​Anbieter und ande­re Wirt­schafts­ak­teu­re pra­xis­re­le­van­te Bera­tung erhalten—strukturiert, ver­ständ­lich und auf den All­tag zugeschnitten.

Öffent­li­che Ver­wal­tun­gen ste­hen vor kon­kre­ten gesetz­li­chen Ver­pflich­tun­gen. Dr. Ste­fan Breu­er unter­stützt sie dabei, digi­ta­le Bar­rie­re­frei­heit nicht nur norm­kon­form umzu­set­zen, son­dern als Chan­ce zu nut­zen: für eine ver­bes­ser­te Kom­mu­ni­ka­ti­on mit Bür­ge­rin­nen und Bür­gern, für Trans­pa­renz bei Rech­ten und Pflichten—und damit für einen ech­ten Bei­trag zur demo­kra­ti­schen Teilhabe.

Über 25 Jah­re Erfah­rung als Rechts­an­walt, dazu lang­jäh­ri­ge Tätig­keit in Fach- und Füh­rungs­po­si­tio­nen in öffentlich-​rechtlichen Insti­tu­tio­nen und Unter­neh­men. Dr. Breu­er kennt die Struk­tu­ren, Anfor­de­run­gen und Abläu­fe der öffent­li­chen Hand aus eige­ner Praxis.

LinkedIn-​Profil Dr. Ste­fan Breuer